Faltwerktreppe

Definition:

Die zu den freitragenden Treppen gehörende Faltwerktreppe vermittelt den Eindruck, als schwebe sie leicht und frei an der Wand entlang. Stufen und Setzstufen werden an der Kante bündig zusammengearbeitet, wodurch der "Faltwerkeffekt" entsteht, der diesem Treppentyp den Namen verleiht. Konstruktiv werden diese Treppen entweder durch untenliegende Wangen getragen oder ohne Wangen mit ein bis zwei Wandbolzen pro Stufen in der Wand verankert - selbsttragend.

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