Energieeinsparverordnung
- Definition:
Die EnEV ist eine Verordnung, die im Wirtschaftsverwaltungsrecht verankert ist. Sie regelt die Standartanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines Gebäudes. Sie löst somit die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und enthält beispielsweise den Niedrigenergiehausstandart. Die EnEV gilt für Gebäude mit normalen und niedrigen Innentemperaturen, nicht aber für Gebäude unter Denkmalschutz, Betriebsgebäude zur Tierhaltung, unterirdische Geäude oder Gewächshäuser.
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