Bezugsfertig

Definition:

Bezugsfertiges Bauen bedeutet, dass bei Einzug der Bau so weit fortgeschritten ist, dass den Bauherren zugemutet werden kann, das Objekt zu beziehen, d.h. alle dafür erforderlichen Gewerke müssen fertiggestellt sein. Einzelne Arbeiten, wie das Anbringen des Außenputzes oder die Installation von Grünanlagen werden in Eigenregie fertiggestellt.

Einträge 1 bis 1 von 1

Eine kleine Auswahl unserer Projekte und Referenzen

Sehen Sie sich das gesamte Leistungsspektrum von blauhaus Architekten an. Filtern Sie die Bauprojekte, Bauvorhaben, gewonnen Wettbewerbe, Studien nach individuellen Kriterien, wie Leistungsschwerpunkt, Geschmack, Gebäudetyp und Bruttobaukosten

Zur Gesamtansicht

Merkzettel

Menu

Schnellkontakt

Schnellkontakt
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung