Bezugsfertig
- Definition:
Bezugsfertiges Bauen bedeutet, dass bei Einzug der Bau so weit fortgeschritten ist, dass den Bauherren zugemutet werden kann, das Objekt zu beziehen, d.h. alle dafür erforderlichen Gewerke müssen fertiggestellt sein. Einzelne Arbeiten, wie das Anbringen des Außenputzes oder die Installation von Grünanlagen werden in Eigenregie fertiggestellt.
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