BDA

Definition:

Der Bund Deutscher Architekten (BDA) ist ein Zusammenschluss freiberuflicher Architekten. Er besteht seit 1903 und fördert die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. In den BDA werden Architekten einberufen, die besonders qualifiziert sind in unternehmerischer Unabhängigkeit und gestalterischer Ausarbeitung.

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