Altbau
- Definition:
Der Begriff Altbau bezeichnet im Allgemeinen ein Gebäude, dessen Bauzeit vor dem Zweiten Weltkrieg datiert. Zu erkennen ist es meist an einer Raumhöhe von mehr als 3 Metern und dem Fehlen von Betondecken und -wänden. Altbauten müssen, laut Bauordnungsrecht, nur die Regelungen und Gesetze erfüllen, die zum Zeitpunkt ihrer Erbauung geltend waren.
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