Sinterung
- Definition:
Bei der Sinterung werden feinkörnige, keramische oder metallische Stoffe erhitzt, aber nicht geschmolzen. So wird aus einem fein- oder grobkörnigen Rohling ein festes Werkstück mit seinen endgültigen Eigenschaften, wie Härte, Festigkeit oder Temperaturleitfähigkeit.
Skelettkonstruktion
- Definition:
Bei dem Skelettbau wird die Last, im Gegensatz zu einem Massivbau, nur punktuell in den einzelnen Stützen abgetragen. Dadurch lassen sich beispielsweise Wände transparent gestalten oder Wandöffnungen besser an die funktionalen Anforderung des Innenraums anpassen. Der Skelettbau weißt eine geringe Eigenlast auf, muss aber mit externen Elementen zur Wärmespeicherung im Wandbereich ausgestattet werden.
Sockelgeschoss
- Definition:
Sockelgeschosse sind meist Erdgeschosse, die einen tragenden Charakter zeigen und somit den Sockel des Gebäudes bilden. Um ihre Tragfähigkeit zu betonen werden sie stets sehr massiv dargestellt und bilden ein Merkmal des Jugendstils, wie in der ehemaligen Geschäftszentrale der Dresdner Bank in Berlin.
Solarenergie
- Definition:
Elektrische Kraft ist Solarenergie, wenn sie durch Sonne produziert wird. Solarenergie ist erneuerbar und für die Energiegewinnung werden Solarkollektoren verwendet.
Solarkollektoren
- Definition:
Sonnenkollektoren sammeln Sonnenenergie und wandeln diese in Strom um.
Solarstrom
- Definition:
Strom, welcher aus der Energie der Sonne geschöpft wird nennt man Solarstrom.
Solarthermie
- Definition:
Die Solarthermie beschreibt die Umwandlung von Solarenergie in Wärmeenergie. Dabei werden meist, mit wärmeleitender Flüssigkeit befüllte Rohre der Solarenergie ausgesetzt um die Flüssigkeit zu erhitzen. Der Effekt wird oft durch Spiegelkonstruktionen verstärkt und die gewonnene Energie durch Leitungssysteme in die hauseigene Heizung eingespeist.
Solitär
- Definition:
Der Solitär ist in der Architektur ein frei stehendes Gebäude, dass sich meist in der Konzeption von den umgebenden Gebäuden abhebt um eine architektonische Qualität zu schaffen.
Sondereigentum
- Definition:
Übergeordneter Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in (untrennbarer) Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, wie Grundstück, Dach, Balkone und Treppenhaus, besteht.
Sonnenhaus
- Definition:
Die Funktionsweise von Sonnenhäusern basiert auf der Sammlung und Speicherung von Wärmeenergie für sonnenarme Monate.
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