Lambrie

Definition:

Lambrie bezeichnet eine auf den unteren Bereich einer Wandfläche beschränkte Verkleidung in Innenräumen mit Holzpaneelen, Marmorplatten oder Stuck.

Landschaftsarchitektur

Definition:

Die Landschaftsarchitektur beschäftigt sich mit der Planung und Gestaltung von Freiflächen. Insbesondere werden Parks, Freizeitanlagen und andere öffentliche Plätze umgestaltet. Selten aber auch völlig urbaner oder gänzlich ländlicher Raum.

Leichtbausteine

Definition:

Leichtbausteine sind ein Baumaterial, dass gerne bei Leichtbauweisen verwendet wird. Es handelt sich hierbei um Steine, die eine große Porendichte vorweisen und durch diesen starken Luftanteil weniger Gewicht und Stabilität an den Tag legen. Oft geschieht die Verbindung mehrerer solcher Steine durch Klebemittel.

Leichtbauweise

Definition:

Dies ist eine Bauweise, die eine maximale Gewichtseinsparung zum Ziel hat. Hierbei gelten sowohl die Aspekte der Einsparung von Rohstoffen und den damit verbundenen Kosten, als auch die Gewichtsreduzierung aus statischen Gründen. Meistens wird eine Stahlbaukonstruktion gewählt. Extreme Leichtbaumaterialien sind beispielsweise Platten aus Papierwaben oder Leichtbaumetalle wie Aluminium oder Magnesium.

Leichtbeton

Definition:

Leichtbeton ist nach den deutschen Normen ein Beton mit einer Trockenrohdichte (Raumgewicht) von maximal 2000 kg/m³. Die Vorteile des Leichtbetons sind sein geringeres Gewicht, gute Wärmedämmung, leichte Be- und Verarbeitung und eine gute Ökobilanz.

Leichtlochhochziegel

Definition:

Der Lochziegel ist ein Mauerziegel, der zur Gewichtsverminderung und zur Verringerung der Wärmeleitfähigkeit durchlocht ist. Wegen seiner erhöhten Wärmedämmung ist der Leichtlochhochziegel besonderst für die Herstellung von Außenwänden geeignet.

Leimdachkonstruktion

Definition:

Diese Dachkonstruktion besteht aus Leimholz, meist Brettschichtholz genannt. Die entsprechenden Bretter bestehen dann aus mindestens drei Schichten zusammengeleimter Brettlagen in gleicher Faserrichtung. Binder aus Brettschichtholz werden diesbezüglich dann Leimbinder geannt.

Leistungsphasen

Definition:

Der Ablauf des Vorhabens ist in den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure genau geregelt. Er beginnt mit der Grundlagenermittlung, in welcher die planende Fachkraft Vorort alle, als gegeben anzusehenden, Aspekte dokumentiert und im Büro digitalisiert, sowie die genaue Aufgabenstellung mit dem Bauherrn durchgeht. Die ersten, auf die Vorstellung des Auftraggebers abgestimmten, räumlichen Ansätze und Ideen erfolgen in der anschließenden Vorplanung in Skizzen und Konzeptform mit einer ersten Kostenschätzung. Die Durcharbeitung und stufenweise Abstimmung dieser Ideen mit den Wünschen des Bauherrn, nennt man Entwurfsplanung. Diese beinhaltet bereits Behördengänge und Gespräche mit anderen Fachingenieuren, sowie eine Kostenberechnung, um eine Realisierbarkeit zu gewährleisten. Diese Pläne werden nun aufgearbeitet, um notwendigen Informationen erweitert, und als Genehmigungsplanung bei der zuständigen Behörde eingereicht. Sobald die Genehmigung erfolgt beginnt die Ausführungsplanung in Form von Werkplänen und Detailplänen, welche auf städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, bauphysikalische, wirtschaftliche, energiewirtschaftliche und landschaftsökologische Anforderungen abgestimmt sind. Diese Pläne werden exakt so gefertigt, dass die individuellen Fachkräfte auf dessen Grundlage das Objekt bauen können. Der Architekt bestimmt die Mengen und Abmessungen der benötigten Bauteile und tätigt einen genauen Kostenanschlag.Er erstellt damit ein sogenanntes Leistungsverzeichnis auf Basis der Pläne und erteilt in der Vergabe die Aufträge an die etwaigen Firmen. Diese schicken ihre Fachkräfte und der Bau beginnt. Innerhalb dieser Zeit übernimmt der Architekt die Objektüberwachung und überwacht sowohl Handwerkliche Tätigkeiten, als auch alle ökonomischen Aspekte. Außerdem erstellt er eine Kostenfeststellung und tritt als Koordinator und Sicherheitstechniker in Erscheinung. Nach Abschluss des Bauvorhabens gewährleistet der Architekt mit einer Objektbetreuung die Zufriedenheit seines Kunden für meist 5 Jahre.

Loft

Definition:

Das Loft bezeichnet eine Etage einer Industrie oder Lagerhalle. Im heutigen Sprachgebraucht wird meistens eine Loftwohnung gemeint, welche eine bewohnbare Variante eines Lofts wiederspiegelt. Diese Loftwohnungen haben meist eine sehr große Grundfläche und wenig Trennwände. Der Begriff wird heute allerdings oft als verschleiertes Verkaufsargument missbraucht.

Loggia

Definition:

Eine Loggia ist ein architektonisches Element, dass meist zu einer Seite offen und überdacht ist. Sie kann als Rücksprung der Fassade im Obergeschoss, oder als eine Art Vorzone im Erdgeschoss ausgebildet werden. Historisch liegt sie oft hinter einer Säulenreihe und entspricht dann einer Säulenhalle. Eine Loggia wird in der Regel, entgegen eines Balkons oder eines Portikus, die Bauflucht nicht überschreiten. Ein Beispiel für eine Loggia als freistehendes Gebäude ist die 1844 vollendete Feldherrnhalle in der Maxvorstadt von München.

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