Balkon
- Definition:
Ein Balkon ist ein Austritt an einem Obergeschoss der aus der Wand herauskragt, offen ist und von einem Geländer umgeben wird. Ist die Austritt von Säulen, Pfeilern oder Mauern gestützt, spricht man von einem Söller. Kragt der erhöhte Austritt nicht aus der Gebäudeflucht heraus, ist es eine Loggia. Ist der herauskragende Gebäudeteil von eigenen Wänden umgeben und überdacht, ist es ein Erker.
Bauabnahme
- Definition:
Die Bauabnahme geschieht zum Ende der baulichen Maßnahme und führt das Objekt in die Nutzungsphase ein. Bei dieser Abnahme werden baurechtliche und bautechnische Aspekt, nach den zu der Zeit geltenden Regelungen und Gesetze, geprüft. Wir von blauhaus legen besonders großen Wert darauf, bei diesem Termin stets anwesend zu sein.
Bauantrag
- Definition:
Der Bauantrag ist ein Antrag auf Baugenehmigung, die der Bauherr bei dem entsprechenden Bauamt stellt. Oft reichen wir das ein. Der Vorgang wird durch die Bauordnung geregelt und ist somit in den von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Notwendige Unterlagen sind der Bauantrag, die Bauzeichnungen und der Lageplan in Genehmigungsreife, die Baubeschreibung, die notwendigen Berechnungen, sowie die technischen Nachweise, Betriebsbeschreibungen und der Entwässerungsplan.
Baudenkmalpflege
- Definition:
Baudenkmalpflege ist ein zusammenfassender Begriff aller möglichen Maßnahmen zum Erhalt eines Baudenkmals.
Bauen im Bestand
- Definition:
Im Bestand bauen ist eine Kernkompetenz von blauhaus und bedeutet, ein bestehendes Objekt zu bearbeiten. Dessen alte Nutzung soll entweder wieder uneingeschränkt betrieben werden können, oder es wird einer neuen Nutzung unterzogen.
Dabei wird das Bestandsgebäude nicht selten vollständig oder teilweise entkernt.
Baugenehmigung
- Definition:
Eine Baugenehmigung ist eine eingeschränkte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die Einhaltung bestimmter, jedoch nicht aller öffentlich- rechtlichen Vorschriften bestätigt.
Baugesetzbuch
- Definition:
Das Baugesetzbuch ist der wichtigste Bestandteil des Bauplanungsrechts und regelt die Gestalt, Struktur und Entwicklung eines besiedelten Raumes. Es beinhaltet Allgemeines Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, Sonstige Vorschriften und Überleitungs- und Schlussvorschriften.
Bauhaus
- Definition:
Das Bauhaus ist eine, 1919 von Walter Gropius gegründete, Kunstschule und gilt auch heute noch als einflussreichste Bildungsstätte im Bereich Architektur und Design. Die allgemeine klassische Moderne entspricht größtenteils dem Bauhausstil und dessen Nachwirkungen nach der Schließung 1933. Mathias Kreibich studierte dort!
Bauingenieur
- Definition:
Bauingenieure sind, im Bauwesen tätige, Fachleute mit akademischem Grad und feste Partner der Architekten. Sie übernehmen die Berechnung aller notwendigen konstruktiven Bauelemente. Hierzu ist heutzutage ein Bachelorabschluß eines technischen Studium notwendig. Beispiele hierfür sind Statiker, Tragwerksplaner, Bauphysiker, etc.
Baukomplex
- Definition:
Ein Bau- oder Gebäudekomplex ist ein funktional und gestalterisch zusammengehöriges Bauvorhaben, in dem die verschiedenen Baukörper einen räumlichen Zusammenhang haben und somit nicht immer einzeln erschlossen werden müssen.