Energie-Atlas Bayern
- Definition:
Der Energieatlas ist ein informatives Internetportal der Bayrischen Staatsregierung zu den Themen Energieeinsparung, erneuerbare Energie und Energieeffizienz.
Energieausweis
- Definition:
Der Energieausweis ist ein Dokument, dessen Inhalte und Ausstellungsmerkmale in der EnEV geregelt sind. Er beschreibt die energetischen Aspekte eines Gebäudes.
Energiebedarf
- Definition:
Im Zusammenhang mit Architektur ist der Energiebedarf die Menge an Energie, die zum normalen Betrieb eines Gebäudes notwendig ist.
Energieeffizienz
- Definition:
Die Relation zwischen Energie und erbrachter Leistung heißt Energieeffizienz.
Energieeffizienzklasse
- Definition:
Die Kategorisierung von Energieeffizienz wird als Energieeffizienzklasse bezeichnet.
Energieeinsparung
- Definition:
Alle angewandten Maßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch ist Energieeinsparung.
Energieeinsparverordnung
- Definition:
Die EnEV ist eine Verordnung, die im Wirtschaftsverwaltungsrecht verankert ist. Sie regelt die Standartanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines Gebäudes. Sie löst somit die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und enthält beispielsweise den Niedrigenergiehausstandart. Die EnEV gilt für Gebäude mit normalen und niedrigen Innentemperaturen, nicht aber für Gebäude unter Denkmalschutz, Betriebsgebäude zur Tierhaltung, unterirdische Geäude oder Gewächshäuser.
Energiesparhaus
- Definition:
Es bezeichnet im allgemeinen Sprachgebraucht ein Haus, bei dessen Bau besonders hoher Wert auf eine Isolierung und Wärmedämmung, sowie auf Wärmerückgewinnung, gelegt wurde. Doch dies sind Standards, auf die man heute bei jedem Neubau achten sollte. Das Energiesparhaus entspricht mit seiner Begrifflichkeit keinem deutschen Recht oder Standard und ist somit oft ein verschleiertes Verkaufsargument.
Energiestandard
- Definition:
Die erlaubte zu verbrauchende Energie pro Quadratmeter eines Gebäude in einem Jahr wird durch den Energiestandard festgelegt.
Energieverbrauch
- Definition:
Die tatsächlich benötigte Energie zum Unterhalt eines Gebäudes wird als Energieverbrauch bezeichnet.