Baukunstbeirat
- Definition:
Der Baukunstbeirat (BKB) ist ein Gremium aus Fachleuten der Bereiche Architektur, Landschaftsarchitektur, Städtebau und Denkmalpflege. Es empfiehlt bei wichtigen städtebaulichen oder architektonischen Fragen und gibt Gutachten ab.
Bauleitplanung
- Definition:
Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Sie fördert/ist die Grundlage für die genaue Ausführbarkeit der im Baugesetzbuch vorgeschriebenen baulichen Ordnung und wird von den Gemeinden erstellt.
Bauliche Struktur
- Definition:
Die bauliche Struktur beschreibt die Addition prägender Elemente, die notwendig zur Ausführung des erarbeiteten Konzepts waren.
Bauphysik
- Definition:
Ein Anwendungsbereich der Physik ist die Bauphysik. Diese findet heute vermehrt Einsatz bei Gebäuden und Bauwerken in Zusammenhang mit Energieeinsparung.
Bauplaner
- Definition:
Der Begriff Bauplaner ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass man nicht in der Architektenkammer gelistet sein muss, um sich Planer nennen zu dürfen. Planer können in allen Bereichen auftauchen und unterstützen meist einem Architekten.
Bauplatz
- Definition:
Der Bauplatz entspricht einem Bauland, das für eine Bebauung geeignet ist. Es kann aus mehreren Grundstücken bestehen und erhält während der Bauarbeiten die Bezeichnung Baustelle.
Bauschaden
- Definition:
Ein Bauschaden ist ein Mangel an einem gebauten Objekt, der zu einer Nutzungseinschränkung oder gar einer Unbenutzbarkeit der Sache führt. Oft werden auch visuelle Mängel als Bauschaden bezeichnet. Ein Bauschaden kann sowohl auf die Verwendung minderwertiger Materialien, als auch auf unvorhersehbare Ereignisse wie einen Wasserrohrbruch, zurückzuführen sein.
Bauschadenbegutachtung
- Definition:
Bauschadenbegutachtung ist die Bewertung von Schäden an einem Bauwerk, welche durch fehlerhafte Arbeitsweise, Planung, natürlichen Alterungsprozess oder höherer Gewalt entstanden sind.
Bausumme
- Definition:
Die Bausumme stellt die Versicherungssumme im Rahmen der Bauleistungsversicherung dar und ergibt sich im wesentlichen aus den Kosten für die Leistungen und dem Wert von Baustoffen und Bauteilen.
Bauträger
- Definition:
Ein Bauträger ist eine Firma, die sich auf das Erstellen von Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert, und dessen gewerbsmäßigen Vertrieb vorgesehen hat. Ein wesentlicher Unterschied zu anderen planenden Organen ist, dass der Bauträger dem Bauherrn stets eine Immobilie mit dazugehörigem Grundstück verkauft.
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