Gesims
- Definition:
Ein Gesims ist ein horizontales Bauelement zur Fassadeneinteilung, das im 20ten Jahrhundert seine gestalterische Bedeutung verloren hat. Oft kam es nur im Dachbereich vor, meistens mit einer konstruktiven Funktion, als Schutz der darunterliegenden Fassade vor Witterungseinflüssen.
Gewerk
- Definition:
Als Gewerk bezeichnet man handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen. Im Bauwesen umfasst ein Gewerk im Allgemeinen die Arbeiten, die einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich zuzuordnen sind.
Giebelbekrönung
- Definition:
Dies ist eine Bekrönung des Giebels als obere Begrenzung eines Bauwerks. Meistens ist dann ein dort angebrachtes Ornament gemeint, welches beispielsweise als Portalbekrönung oder Fensterbekrönung ausgebildet werden kann.
Gipskartonplatten
- Definition:
Diese Platten sind ein Baumaterial aus Gipskarton, das in Plattenform ausgebildet und beidseitig mit Kartonagen, die die Zugkräfte aufnehmen, ausgestattet wird.
Grat
- Definition:
Als Grat bezeichnet man eine Linie am Dach, an der zwei Dachflächen dort aufeinandertreffen, wo es eine Außenecke des Gebäudes gibt, d. h. die Ecke hat im Grundriss auf der Innenseite einen Winkel von weniger als 180°. Im Gegenzug bezeichnet die Kehle die Linie bei einer Innenecke, d. h. die Ecke hat im Grundriss auf der Innenseite des Gebäudes einen Winkel von mehr als 180°.
Grundbuch
- Definition:
Das Grundbuch erfasst die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und sämtliche damit verbundene Rechte und Grunddienstbarkeiten. Es handelt sich dabei um ein amtliches, öffentliches Verzeichnis.
Gründerzeit
- Definition:
Die Gründerzeit fällt in die Stilepoche des Historismus und umfasst somit Stile der Neogotik, Neorenaissance und des Neobarocks. Da der Bedarf nach Wohnraum während der Industrialisierung wuchs, wurden typische vier- bis sechsstöckige Blockrandbebauungen in Grünflächen gebaut und deren Fassaden reich dekoriert. Gründerzeitgebäude erkennt man also an geschmückten, historistischen Fassaden und geraden Straßenzügen. Sie weisen heute immer noch einen hohen Wohnwert auf.
Grundriss
- Definition:
Der Grundriss ist eine zweidimensionale Darstellung des zu planenden Objekts in abstrahierter Form. Er ist der horizontale Teil der sogenannten Drei- Tafel- Projektion und bildet im allgemeinen eine zeichnerische Bodendarstellung aus einem Meter Höhe. Somit dient er als internationales Mittel der Kommunikation.
Grundsteinlegung
- Definition:
Dies ist eine feierliche Zeremonie zu Beginn eines Bauvorhabens. Der entsprechende Grundstein ist oft ein besonderer, der im Einzellfall sogar eine Zeitkapsel beinhalten kann. Grundsteinlegungen werden besonders oft bei öffentlichen Bauten oder bei großen Firmengebäuden statt.
Gründung
- Definition:
Eine Gründung hat die Aufgabe, die Standsicherheit des Bauwerks zu gewährleisten und ungleichmäßige Setzungen zu verhindern. Die Gründung nimmt die Lasten des Bauwerks auf und leitet sie in den Baugrund weiter.