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Baueinschränkung in Nürnberg-Buch

Tiny House: Wenn generationsübergreifendes Wohnen verhindert wird!

150 Planungs- und Ausführungszeit 2022

Gewachsene kulturelle Verbindung, historisches Ensemble und eine Menge Freiraum. Der Stadtteil Buch, nördlich der Metropole Nürnberg vereint Tradition und Vielfalt. Jedoch ist die Gemeinde, aufgrund des naheliegenden Nürnberger Flughafens, auch einem erhöhten Lärmpegel ausgesetzt. Denn die Einflugschneise führt direkt über diesen traditionsreichen Stadtteil im Knoblauchsland.

Grund genug, eine bauliche Zulassung vollständig zu verweigern? Das besagt zumindest der Bebauungsplan für das Gebiet Buch Nord.

Doch dazu später mehr ...

Zielfindung - Austragshäuschen für Seniorin

Seniorenheime sind oft weit weg von den Angehörigen. Darum ist es mehr als wünschenswert, den letzten Wohnsitz in die unmittelbare Nähe der geliebten Menschen zu verlegen. Eine Betrachtung der Möglichkeiten ergab, dass das 589 qm große Grundstück mit drei darauf befindlichen Gebäuden sicherlich eine weitere Bleibe ermöglichen könnte. Das Wohnhaus, 50 qm auf 2 Stockwerken, bietet leider nicht genug Platz um einen weiteren Bewohner unterzubringen. Eine Anbauerweiterung wurde bereits seitens der Denkmalbehörde ausgeschlossen. Wo also kann eine weitere Person untergebracht werden?

In einer nebenstehenden Remise die ursprünglich als Backofen genutzt wurde? Der bestehende Denkmalschutz historischer Anlagen schließt eine bauliche Veränderung vollkommen aus.

Auf dem kleinen Gartenteil des Grundstücks? Aufgrund der erforderlichen Abstandsflächen wäre die Größe des Häuschens kaum nennenswert.

Ein Teil der leerstehenden Scheune? Früher für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, heute ausschließlich zur Lagerung von Utensilien und Gerümpel. Ein idealer Ort zur Integration!

Autarkes Wohnmodul - "Raum im Raum"

In planerischer Zusammenarbeit von Bauherren und Architekt und mit begeisterter Unterstützung durch die künftige 82-jährige Bewohnerin wurde der Entwurf finalisiert: Eine unabhängige Raumstruktur ohne Substanzeingriff in das Tragwerk der denkmalgeschützten Scheune. Diesem Entwurf wurde vorab vom Denkmalamt zugestimmt. So würde neuer Wohnraum innerhalb eines bereits bestehenden Gebäudes entstehen.

Ein Tiny House - Alles was man zum Leben braucht

Das Wohnmodul, oder auch Tiny House, gliedert sich harmonisch in die Raumachsen der Scheune ein. Eingeschossig und damit seniorengerecht, beinhaltet es alles, was man für einen Ruhestand in unmittelbarer Nähe zu den nächsten Angehörigen braucht: einen großen, barrierefreien Raum mit integrierter Küchenzeile zum Wohnen und Essen. Einen großzügigen Sanitärbereich und eine gemütliche Schlafnische. Eine große Glasfassade, eingerückt und damit wettergeschützt, hinter dem Scheunentor bietet ausreichend Belichtung für den Innenraum. Eine kleine Terrasse verbindet das Wohnmodul mit dem Garten und bietet eine gemütliche und geschützte Sitzgelegenheit. Und als Zusatzbonus lässt sich das Scheunentor schließen und das Tiny House komplett verbergen.

Erweiterung und somit Verbesserung der Wohnverhältnisse, wie bereits oben erläutert, untersagt der Bebauungsplan im genannten Gebiet zu bauen. Jedoch wird ebenfalls in der Satzung ausgeführt, dass die Erweiterung zur Verbesserung der Wohnverhältnisse gestattet werden kann, wenn dadurch nicht neue Wohneinheiten geschaffen werden. Nun, die geplante Wohneinheit ist prinzipiell neu. Jedoch bleibt diese im Eigenbedarf und -nutzen der Eigentümer. Zumal, baurechtlich betrachtet, die Scheune nur durch eine Wohnnutzung "erweitert" wird. Es wird folglich keine neue Wohneinheit "errichtet". Die geplante Wohnbox befindet sich schließlich in einem bereits bestehenden Gebäude. Auch städtebaulich und somit ebenfalls im Sinne des Ensembleschutzes in Bezug zum Stadtbild hat die bauliche Erweiterung keine Auswirkung. Worin besteht dann also das Hindernis, dieses Bauvorhaben zu genehmigen?

Baurechtliche Festlegungen und menschliches Handeln

Das Hindernis für eine Genehmigung besteht weiterhin in den Festsetzungen des Bebauungsplans für Buch Nord bzgl. der Lärmbelästigung durch den Flughafen. Zwar gibt es darin die Auflage, entsprechende Schallschutzmaßnahmen für Wohn- und Aufenthaltsräume vorzunehmen, neue Wohneinheiten werden aus Schallschutzgründen jedoch bereits von vornherein und prinzipiell ausgeschlossen. Sollte es aber nicht der Entscheidung des Einzelnen überlassen bleiben, ob man unter den gegebenen Verhältnissen wohnen will oder nicht? Vor allem, wenn man bereits seit Jahren an Ort und Stelle lebt und die Verhältnisse gut kennt. Die Auslegung der Festsetzungen und etwaige Anwendung von Gestaltungsspielräumen liegt ausschließlich im Ermessen der Sachbearbeiter der Behörde. Diese treffen die Entscheidung, ob am Buchstaben des Gesetzes (Bebauungsplans) festgehalten oder mit menschlichem Verständnis - und sicher eher im Sinne des Gesetzes - zugunsten der Antragsteller und Bewohner entschieden wird.

Leider wurde bei diesem Bauvorhaben der durchaus bestehende Ermessensspielraum in Form von möglichen Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen von den Festsetzungen nicht genutzt und der familiären, generationsübergreifenden Zusammenführung nicht zugestimmt. Somit bleibt dieses Bauvorhaben leider ein unverwirklichter Entwurf.

Plädoyer - Einschränkungen einschränken und mehr Möglichkeiten möglich machen

Dies ist ein Appell an Behörden und Ämter, individueller mit gesetzlichen Vorgaben umzugehen und mit Verständnis und Mitgefühl mehr Selbstbestimmung zu gewähren. Natürlich sind Gesetze einzuhalten. Wenn jedoch die vorgegebene Festsetzung Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen zur Verfügung stellt, müssen diese zugunsten der Eigentümer auch Anwendung finden. Tiny House: Wenn generationsübergreifendes Wohnen verhindert wird!

Skizzen & Grundrisse

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Daten & Fakten

Schwerpunkt
Neuerrichtungen
Ihr Geschmack
Modern
Bruttobaukosten
75.001 - 250.000 €
Nutzfläche
10 - 200 m²
Gebäudealter
1751 - 1880
Energetische Versorgung
Gaszentral-/Brennwerttechnik
Leistungsumfang
Lph 1-8 HOAI
Konstruktionsart des Entwurfs
moderne Massivkonstruktion
Planungs- und Bauzeit
0,5-1 Jahr(e)
Bauherr
Privat

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Campestraße 10
90419 Nürnberg
Deutschland

E: mail@[at]blauhaus.[dot]net
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