Heißes Thema: Energieausweis

Expertenrat bei Lesern gefragt – Infos zu Dämmung und günstigem Geld

Was ist eigentlich der Energieausweis und wer muss ihn haben? Der Energieausweis oder Energiepass ist ein zentrales Element der neuen Energieeinsparverordnung.

Mit ihm bekommen Käufer und Mieter von Immobilien Informationen über den Heizenergieverbrauch des Hauses oder der Wohnung. Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend ab dem 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baujahre bis 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Pass ab 1. Januar 2009 obligatorisch.

Was ist der Unterschied zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis ist detaillierter und damit aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen beiden Varianten. Aber – Bedarfsausweise sind für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ab 1. Oktober 2008 unter folgenden Voraussetzungen zwingend: Der Bauantrag wurde gestellt, bevor die erste Wärmeschutzverordnung 1977 gegolten hat, und es wurden zwischenzeitlich keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führten, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird. Für Denkmalschutzgebäude ist kein Energiepass erforderlich.

Wer stellt eigentlich den Energiepass aus?
In Frage kommen hier Energieberater, Architekten und andere Bauvorlage-Berechtigte. Unter der Internet-Adresse www.newebauen.de finden Interessierte eine Beraterliste für Mittelfranken. Auskünfte geben auch die Handwerkskammer, die Verbraucherzentrale oder die Deutsche Energie-Agentur (www. dena.de).

Wir möchten unser Haus renovieren und es energetisch auf Vordermann bringen – schon allein, um Heizkosten zu sparen. Gibt es dafür finanzielle Hilfen?
Ja, die gibt es. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme zur Gebäudesanierung an – mit dem Ziel, die CO2-Belastung der Umwelt zu senken. Über das Programm „Wohnraum modernisieren“ gibt es günstige Kredite für Einzelmaßnahmen. Maßnahmenpakete werden über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanziert. Erster Ansprechpartner für diese Fördermittel ist immer Ihre Hausbank: Über sie werden die Darlehen abgewickelt. Informationen erhalten Interessierte über das Internet unter der Adresse www.kfw.de oder über die KfW-Hotline (Telefon 01801/335577). Eine weitere interessante Adresse ist die BayernLaBo www.labo-bayern.de. Sie bietet für die Modernisierung von Mietwohngebäuden günstige Kredite.

Wann muss ich die Förderkredite beantragen?
Immer vor Beginn der Maßnahmen. Laufende Maßnahmen werden nicht unterstützt.

Unser Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und das soll auch so bleiben. Allerdings wollen wir es dämmen. Was ist zu tun? Wenn Sie das Dachgeschoss nicht als Wohnraum nutzen wollen, dämmen Sie die Geschossdecke zum darunter liegenden Stockwerk. Das Dach zu dämmen, wäre wegen der größeren Fläche in diesem Fall zu aufwändig

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie?
Photovoltaik-Anlagen wandeln Sonnenlicht in Strom um. Solarthermie-Kollektoren dienen dazu, Wasser zu erwärmen oder die Heizung zu unterstützen.

Wir überlegen uns, eine Wärmepumpe einzusetzen. Lohnt sich das?
Das kommt darauf an. In Neubauten ja: Die Wärmepumpe, für die Erdarbeiten erforderlich sind, kann hier von Anfang an in der Planung berücksichtigt und idealerweise mit einer Fußbodenheizung kombiniert werden. In Altbauten eher nein, schon wegen der relativ aufwändigen Erdarbeiten. In diesem Fall ist es meist effektiver, die oft in die Jahre gekommenen Heizanlagen zu ersetzen. Neue Anlagen haben einen deutlich höheren Wirkungsgrad und arbeiten sparsamer.

Wir haben extrem hohe Nebenkosten, sie belaufen sich auf rund zwei Drittel der Kaltmiete. Diese Kosten führen wir unter anderem auf die schlechte Dämmung des Gebäudes zurück. Können wir unseren Vermieter zwingen zu sanieren? Wir wollen in der Wohnung bleiben.
Zur Sanierung zwingen können Sie Ihren Vermieter nicht. Sie sollten ihn aber zur Mängelbeseitigung auffordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, können Sie die Miete kürzen – zum Beispiel dann, wenn sich die Wohnräume nicht auf die gesetzlichen Mindesttemperaturen erwärmen lassen. Auch sollten Sie die Nebenkostenabrechnung von einem Experten prüfen lassen.

Welche Baustoffe soll ich zur Wärmedämmung des Dachgeschosses verwenden?
Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit kann generell gelten: Nehmen Sie nicht unbesehen das billigste Material. Was Sie dann verwenden, hängt mit dem konkreten Vorhaben zusammen – und nicht zuletzt natürlich mit Ihren persönlichen Ansprüchen. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten.

Quelle: Nürnberger Nachrichten

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